- Mit den neuen Beschlüssen der Eindämmungsverordnung wird der unbeschwerte Besuch der Slawenburg Raddusch wieder für deutlich mehr Gäste möglich! Laut der aktuellen Eindämmungsverordnung gibt es für Kultur- und Freizeiteinrichtungen - keine Zutrittsbeschränkungen - mehr
- Beim Besuch der Ausstellungsräume oder des Slawen Bistros ist das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung nicht verpflichtend
- Wir bitten um Ihr Verständnis bei Wartezeiten am Einlass. Das Betreten des Außengeländes durch die Drehtür ist nur einzeln erlaubt. Personen mit eigenen Kindern sind davon ausgenommen.
- Bitte nutzen Sie unsere Schließfächer (1- oder 2-Euro-Pfand) und in eigener Verantwortung
- Taschen bis zu einer Größe von 30 x 45 x 15 cm dürfen mit in die Ausstellung genommen werden.
- Folgen Sie bitte den Anweisungen des Museumspersonals und auf den Hinweisschildern
Vielen Dank für Ihr Verständnis!