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Allgemeine Besuchsregeln

  • Mit den neuen Beschlüssen der Eindämmungsverordnung wird der unbeschwerte Besuch der Slawenburg Raddusch wieder für deutlich mehr Gäste möglich! Laut der aktuellen Eindämmungsverordnung gibt es für Kultur- und Freizeiteinrichtungen - keine Zutrittsbeschränkungen - mehr❗️
  • Beim Besuch der Ausstellungsräume oder des Slawen Bistros ist das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung nicht verpflichtend
  • Wir bitten um Ihr Verständnis bei Wartezeiten am Einlass. Das Betreten des Außengeländes durch die Drehtür ist nur einzeln erlaubt. Personen mit eigenen Kindern sind davon ausgenommen.
  • Bitte nutzen Sie unsere Schließfächer (1- oder 2-Euro-Pfand) und in eigener Verantwortung
  • Taschen bis zu einer Größe von 30 x 45 x 15 cm dürfen mit in die Ausstellung genommen werden.
  • Folgen Sie bitte den Anweisungen des Museumspersonals und auf den Hinweisschildern

Vielen Dank für Ihr Verständnis!